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Das Ende der Technokraten
Das Ende der Technokraten wird von ihnen selbst ausgelöst, in dem sie den technokratischen Druck auf die Gemeindebürger in jenen Bereich derart geschickt hochtreiben, dass sich die Gemeindebürger zusammenschliessen, sich ihrer Rechte bewusst werden und diese dann auf legalem Wege erklären und einfordern, ohne Aufregung aber dafür gültig,
Die Bürger übernehmen Teile ihrer Verwaltung selbst und machen daher die übergeordnete Regel unwirksam. Die Bürger müssen die Erstellung ihrer Regeln des Zusammenlebens ja nicht unbedingt delegieren, sie können auch selbst tätig werden.

1. WITHOUT PREJUDICE
entsprechend UCC 1-308

Wenn man irgendwo stehen sieht „without prejudice“ UCC 1-308 in Verbindung mit einer Unterschrift, dann bedeutet das:

„Ich behalte mir die Rechte vor, nicht gezwungen zu werden um unter irgendeinem kommerziellen Vertrag oder Insolvenz zu handeln in die ich nicht wissentlich, freiwillig und absichtlich eingetreten bin. Und weiterhin ich werde keine Haftung übernehmen für den erzwungenen Vorteil von irgendeinem nicht offenbarten Vertrag oder kommerzieller Vereinbarung oder Insolvenz.”

2. Persönliche Lösung aus dem Griff des Verwaltungsapparates BRD
Wege zur Herstellung persönlicher Rechtsfähigkeit und Souveränität.


3. Sensationsurteil in den USA "United States" ist eine Firma.
Das Fedaral Government eine unerlaubte Erweiterung des Geltungsgebietes für das Recht von WashingtonDC.
Die Bundesgerichte sind Privatgerichte und haben keinen öffentlichen Auftrag. Daher sind viele Urteile NULL und NICHTIG.
There is no constitutional authority that gives any contemporary United States District Court the capacity to take jurisdiction and enter judgments, orders, and decrees in favor of the United States arising from a civil or criminal proceeding regarding a debt, in any county in America—and no one can produce such authority.
supremecourtcase.wordpress.com/

4. Die Vollendung der globalen Technokratie durch TTIP und CETA nach UCC und deren Nullifizierung auf Gemeindeebene nach Common Law und Landrecht vor Seerecht.
www.oppt-infos.com/index.php?p=piraten_an_die_macht_warum_seehandelsrechte_in_unserer_gemeinde_wirken

5. Technokratie-Fallstudie Steiermark: das Landesverwaltungsgericht in Graz

In der Steiermark wurde ein neues Gericht aus der Taufe gehoben, der Technokratie wuchs ein frischer starker Arm.
Mit 1. Jänner 2014 hat das Landesverwaltungsgericht seine Tätigkeit aufgenommen.
www.lvwg-stmk.gv.at

5.1. Skandalurteil des LVWG soll Skandalweingarten legalisieren, cui bono? Hubert Auer? Technokraten lieben Chemie und Umweltverschmutzung.
Landesverwaltungsgericht auf der Seite des Kapitals, geniale Vorführung der Machtlosigkeit der betroffenen Bürger, der Druck im Kessel der Technokratie wird erhöht wo es nur geht.

www.skandalweingarten.at/


5.2. Das Uhudleranbauverbot - oder Technokraten mögen keine naturbelassenen Trauben
Wieder wird eine alte Kulturpflanze verboten, diesmal vom Landesverwaltungsgericht. Frankreich hat schon Brennesseln verboten. So weit ist es bei uns noch nicht.
www.meinbezirk.at/guessing/chronik/uhudler-anbauflaechen-muessen-teilweise-gerodet-werden-d1392693.html

5.3. Die Feinstauberlaubnis - oder Technokraten mögen Luftverschmutzung
Im Juni 2014 entschied das Landesverwaltungsgericht Steiermark und bestätigte die Entscheidung des Landeshauptmanns: Bürger/innen könnten keine Feinstaubmaßnahmen einklagen,
www.gruene.at/themen/umwelt/feinstaub-wir-unterstuetzen-grazer-familien-klage

Im Juni 2015 - wieder ist ein Jahr vergangen ...
Die Klage beim Verwaltungsgerichtshof brachte eine Überraschung: Fehlurteil des Landesverwaltungsgericht aufgehoben.
"... legte Revision beim VwGH ein und bekam nun die Bestätigung: Die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts wurde wegen "inhaltlicher Rechtswidrigkeit" aufgehoben."
Nun werden wir sehen, ob die Landesregierung die Feinstaubüberwachung nachbessert - und wenn ja dann wieder viel viel viel später. Technokraten mögen eben Luftverschmutzung und ganz lange Behördenverfahren.


6. Anmerkungen

Kommentar im Standard:
Die meisten "Richter" der VerwLTUNGSGERICHTE SIND IN wAHRHEIT DIE mITGLIEDER DER VORMALS 2UNABHÄNGIGEN2 vERWALTUNGSSENATE: also von den VerwaLTUNGSBEHÖRDEN STAMMEND: dAS SOLL EINE bERBESSEWRUNG SEINß kAUM1 eHER EINE vERSCHLIMMBESSERUNG"
derstandard.at/1388649986306/Verwaltungsgericht-verspricht-mehr-Rechtsschutz

7. "Supranationalität"
Schon mal gehört ? Der Begriff Supranationalität (von lateinisch supra, „über“, und natio, „Volk“ bzw. „Staat“), seltener das Synonym Überstaatlichkeit, kennzeichnet eine Ebene über der Nation oder über dem Nationalstaat. Supranationalität ist insbesondere ein Begriff des Völkerrechts und der Politikwissenschaft, genauer der Lehre der internationalen Beziehungen. Sie bedeutet eine Verlagerung rechtlicher Zuständigkeiten von der nationalstaatlichen auf eine höher stehende Ebene, die auch als überstaatliche Organisation bezeichnet wird. Eine solche Ebene oder Organisation kann auch dann verbindliche Beschlüsse fassen, wenn nicht alle Mitglieder zustimmen. Der Vorrang des EU-Rechts Laut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.

Geltungsbereich des Grundsatzes .Der Vorrang des EU-Rechts über das nationale Recht ist absolut / unumschränkt. Er gilt für alle EU-Rechtsakte, unabhängig davon, ob sie aus dem Primärrecht oder dem abgeleiteten Recht hervorgegangen sind.
Darüber hinaus gilt dieser Grundsatz für alle nationalen Rechtsakte, unabhängig von ihrer Art:

Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Beschlüsse, Rundschreiben usw., ganz gleich ob diese Texte exekutiven oder legislativen Ursprungs des betreffenden Mitgliedstaates sind. Auch die Justiz unterliegt dem Grundsatz des Vorrangs, denn das von ihr geschaffene Recht, die Rechtsprechung, hat das Gemeinschaftsrecht zu achten.

Der Gerichtshof befand, dass die Verfassungen der einzelnen Mitgliedstaaten ebenfalls dem Grundsatz des Vorrangs unterliegen. Somit hat das nationale Gericht dafür zu sorgen, dass Bestimmungen einer Verfassung, die im Widerspruch zum EU-Recht stehen, nicht zur Anwendung kommen. mehr Infos: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/…

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