Von Zeit zu Zeit besinnt sich JEDER Gemeinderat darauf, dass er die direkte und damit höchste Vertretung der Gemeindebürger ist.
Daher kann er dem Wunsch der Gemeindebürger folgen und auf Gemeindeebene jene Verordnungen erlassen, die auf Grund der direkten Bürgernähe und auf Grund der Vorrangigkeit des Gemeinderechtes vor allen anderen Rechtssystemen gültig sind.
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