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Impressum
Wer nimmt die Pflichten wahr?
Die Pflichten kann der Rechteträger (das Volk) entweder selbst wahrnehmen oder an gewählte Vertreter, also an die politishen Parteien abgeben.
Da die Pflichterfüllung dem Volk gegenüber von den Parteien immer mehr vernachlässigt wird (was mit der Brüssel - EU Hörigkeit zu tun hat), bleibt dem Volk nichts anders ünbrig, als die ersorgungspflichten selbst wahrzunehmen.
Rechtlich ist dies schon da, siehe ae.staatenbund.at
Nun geht es darum, dieses Recht zu nutzen, um die Pflichten übernehmen zu können.
Dies ist der Schritt in die Selbstverantwortung der Gemeinde durch die Errichtung der Selbstverwaltung.
Wird die Selbstverwaltung nicht errichtet, so bleibt die rechtlich nachrangige Fremdverwaltung aufrecht, solange bis die Selbstverwaltung errichtet wird.

Genau nachgedacht gibt es viele "notwenige" Arbeiten.
Dazu gehören der Garten, der Gemeinschaftsgarten, die Erahltung der kommunalen Infrastruktur, der Aufbau elternverwalterer Kindergärten und Schulen und vieles mehr.

Diese "Arbeiten" sind Tätigkeiten, Handlungen, die für den einzelnen und die Geminschaft in der er lebt (Heimatgemeinde) gleichermaßen sinnvoll und erfüllend sind.

In einigen Teilbereichen gibt es vorbildliche Initiativen. Hier eine kleine Auswahl, jederzeit erweiterbar.

  • Verfassunggebende Versammlungen

  • ae.staatenbund.at

  • Orte des Respekts

  • www.ortedesrespekts.at/orte-des-respekts

  • Die Zukunft
  • Vollbeschäftigung 2020 = 1 Tages Woche


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