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Einige Gesetzestexte
in Zusammenhang mit dem GEMEINDERECHT und COMMON LAW
Neue Ordnung von Innen und Unten

1. Eine Statutarstadt, ^
im Bundes-Verfassungsgesetz als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet, ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtrecht („Stadtstatut“) unterscheidet.
de.wikipedia.org/wiki/Statutarstadt_%28%C3%96sterreich%29

2. Ohne Präjudiz - was bedeutet das?^
www.helpster.de/ohne-praejudiz-was-bedeutet-das_109495


3. Erklärung über Gebiete ohne Selbstregierung. UN CHARTA^

Artikel 73.
Die Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Gebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, anerkennen den Grundsatz, daß die Interessen der Bewohner dieser Gebiete ausschlaggebend sind, und übernehmen als eine heilige Mission die Verpflichtung, die Wohlfahrt der Bewohner dieser Gebiete im Rahmen des durch die vorliegende Satzung begründeten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit weitestgehend zu fördern und zu diesem Zweck
a)
mit gebührender Rücksichtnahme auf die Kultur der betreffenden Völker, ihren politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt, ihre gerechte Behandlung und ihren Schutz gegen Mißbräuche zu gewährleisten;
b)
die Fähigkeit zur Selbstregierung zu entwickeln, die politischen Bestrebungen der Völker gebührend zu berücksichtigen und sie bei der schrittweisen Entwicklung ihrer freien politischen Einrichtungen zu unterstützen, entsprechend den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Gebiets und dessen Bevölkerung und den verschiedenen Stufen ihrer Entwicklung;
c)
den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu fördern;
d)
Maßnahmen des Aufbaues zu fördern, die Forschung zu begünstigen und miteinander und, wann und wo dies angezeigt ist, mit internationalen Spezialorganisationen zu dem Zwecke zusammenzuarbeiten, um die in diesem Artikel angeführten sozialen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Ziele zu verwirklichen; und
e)
dem Generalsekretär zum Zwecke der Information regelmäßig mit der aus Sicherheits- und verfassungsrechtlichen Gründen gebotenen Einschränkung statistische und andere Auskünfte technischer Art über die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und das Erziehungswesen in den Gebieten zu übermitteln, für die sie jeweils verantwortlich sind, nicht aber über Gebiete, auf welche Kapitel XII und XIII Anwendung finden.

4. UBUNTU^
ES GILT FÜR UBUNTU LIBERATION MOVEMENT NUR EIN RECHT - DIESES HIER - DAS NATURRECHT

DIE BASIS FÜR UBUNTU LIBERATION MOVEMENT - FREIHEITSBEWEGUNG ÖSTERRREICH

Zitate aus der deutschen Thomasausgabe SUMMA Theologica Band 13: Das Gesetz
Kommentator: Otto Hermann Pesch

Naturrecht
Das natürliche Recht ist in Kraft, solange es vernunftbegabte Geschöpfe gibt. Es wandelt sich nicht im Laufe der Zeiten, sondern dauert unwandelbar fort.

Augustinus (354-430 n. Chr.): wichtiger Philosoph zwischen Antike und Mittelalter und war einer der 4 Kirchenlehrer.
Das Gesetz ist in den Herzen der Menschen eingeschrieben, und keine Ungerechtigkeit wird es jemals vernichten. Aber das in den Herzen der Menschen eingeschriebene Gesetz ist das natürliche Gesetz. Also ist das natürliche Gesetz unaustilgbar. (S.94,2)

Ein ungerechtes Gesetz ist gar kein Gesetz. Deswegen besitzt ein Gesetz soviel an Geltungskraft, als es an der Gerechtigkeit teilhat. In menschlichen Angelegenheiten heißt aber etwas gerecht, wenn es gemäß der Regel der Vernunft recht ist.
Die erste Regel der Vernunft ist aber das Naturgesetz. Somit hat jedwedes vom Menschen erlassene Gesetz soweit die Bewandtnis des Gesetzes, als es sich vom Naturgesetz herleitet.
Wenn es hingegen irgendwo vom natürlichen Gesetz abweicht, ist es nicht mehr Gesetz, sondern eine Zerstörung des Gesetzes. (S.95,2)

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