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Neutralität und Volkssouveränität |
Basisdemokratie beginnt in der Gemeinde. Denn die Gemeinden bleiben, auch wenn die Staaten wechseln.
Die Gemeinden gehören üblicherweise einem "Volk" an, das immer souverän ist.
Zur Zeit sind wir Österreicher grundsätzlich ein solches "Staats-Volk".
Als souveränes Volk hat Österreich 1955 den Status "NEUTRAL" erhalten. Dies definiert unsere Beziehung zu anderen Nationen.
Nach AGBG §33 sind wir Österreicher "Eingeborene", wenn es um "Fremde" geht.
AGBG § 33 Rechte der Fremden:
Den Fremden kommen überhaupt gleiche bürgerliche Rechte und Verbindlichkeiten mit den Eingeborenen zu, wenn nicht zu dem Genusse dieser Rechte ausdrücklich die Eigenschaft eines Staatsbürgers erfordert wird. Auch müssen die Fremden, um gleiches Recht mit den Eingeborenen zu genießen, in zweifelhaften Fällen beweisen, daß der Staat, dem sie angehören, die hierländigen Staatsbürger in Rücksicht des Rechtes, wovon die Frage ist, ebenfalls wie die seinigen behandle.
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Am 26.10.2001 erteilte Bundeskanzler Schüssel der Neutralität in seiner Rede anlässlich des Nationalfeiertages im Sonderministerrat eine Absage: "Die alten Schablonen - Lipizzaner, Mozartkugeln oder Neutralität - greifen in der komplexen Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts nicht mehr".
Schüssel zerstörte nicht nur die Idee der Demokratie dadurch, dass er sich als Dritter in den Wahlen auf den Sessel des Kanzlers schwang und klebte. Hätte das Wahlvolk dies gewollt, hätten sie ihn gewählt. Aber er zerbrach den politischen Anstand und übernahm als nicht Gewählter das Ruder. Als ein solcher begann er auch mit dem Verrat an der Eigenständigkeit Österreichs, in dem er die Neutralität, ein echtes völkerrechtliches Juwel, verunglimpfte.
Dies muss auch im Zusammenhang mit dem Rückbau des Bundesheeres gesehen werden - bei gleichzeitiger Aufgabe der Neutralität durch die unterwürfige, verfassungswidrige Anbiederung an den US-NATO-EU Hegemon, an die „komplexen Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts“, in der die Too-Big-To-Fail Banken Hunger, Elend und Gewalt in Greichenland und in der Ukraine installieren können.
Schüssel zerbrach damit als erster aktiv einen Teil der österreichischen Neutralität und machte damit den Weg frei zur jetzigen Russland Hetze per Staatsfunk und sonstigen Propagandamedien.
Monika Donner reagiert zur Recht empört auf diesen vom Parlament fortgesetzten Verrat an der Neutralität und der Auflösung der Eigenständigkeit und Volkssouveränität Österreichs.
In diesem Text spricht sie "als besorgte Staatsbürgerin, die nicht mehr zusehen kann, wie unser Bundesheer kaputtgespart und dabei die Rechtsordnung missachtet, die Neutralität demontiert, die Demokratie preisgegeben und unser aller Sicherheit gefährdet wird."
Moniuka Donner im Gespräch mit Roland Düringer
Gesamte Rechtsvorschrift für Neutralitätsgesetz, Fassung vom 08.08.2015
Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs.
StF: BGBl. Nr. 211/1955 (NR: GP VII RV 520 u. 598 AB 626 S. 80. BR: S. 109.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.
(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.
(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.
Artikel II.
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Die EU meint, über den Nationen zu stehenEU - Nationalrecht von EU Recht ausgehebelt. Der Verkauf unseres Rechtes?
www.youtube.com/watch?v=lhUMmcUp81Y
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