www.suppanz.at
Neues zu 911
OKiTUBE
Prana-Schule
PranaVerein
Nepal-Hilfe


freeset
Home
RED PILLS
911 - Neuigkeiten
Corona - Details
INTERNET
KLIMA - Details
Migranten
Zum besseren Verständnis
Zur Lage
Lust auf Lösung?
NEIN zu CHEMTRAILS
Recht auf Recht?
UNSERE Rechte
GEMEINDERECHT
Geetzestexte
Gemeinderecht_Graz
Neutralität
KRIEGSRECHT_2015
Das Ende der Technokratie
Recht auf Geld?
Wissenswertes
Gemeindegeld
Zentralbankgeld
Recht auf Ordnung?
Recht auf Pflicht?
Recht auf Versammlung
Recht auf Vorsicht?
Recht auf Wahrheit?
EU Recht
VV9 Geschichte
Blick ins Netz
Geschichte
Zitate
Stadtgarten
Vorträge
Weg nach Innen
Links
Impressum
Neutralität und Volkssouveränität
Basisdemokratie beginnt in der Gemeinde. Denn die Gemeinden bleiben, auch wenn die Staaten wechseln.
Die Gemeinden gehören üblicherweise einem "Volk" an, das immer souverän ist.
Zur Zeit sind wir Österreicher grundsätzlich ein solches "Staats-Volk".
Als souveränes Volk hat Österreich 1955 den Status "NEUTRAL" erhalten. Dies definiert unsere Beziehung zu anderen Nationen.
Nach AGBG §33 sind wir Österreicher "Eingeborene", wenn es um "Fremde" geht.

AGBG § 33 Rechte der Fremden:
Den Fremden kommen überhaupt gleiche bürgerliche Rechte und Verbindlichkeiten mit den Eingeborenen zu, wenn nicht zu dem Genusse dieser Rechte ausdrücklich die Eigenschaft eines Staatsbürgers erfordert wird. Auch müssen die Fremden, um gleiches Recht mit den Eingeborenen zu genießen, in zweifelhaften Fällen beweisen, daß der Staat, dem sie angehören, die hierländigen Staatsbürger in Rücksicht des Rechtes, wovon die Frage ist, ebenfalls wie die seinigen behandle.




  • Zum Buch von Monika Donner:
  • "GOD BLESS YOU,PUTIN"
    www.amazon.de/God-Bless-You-Putin-sicherheitspolitischen-ebook/dp/B00XJFYKLS/

    Am 26.10.2001 erteilte Bundeskanzler Schüssel der Neutralität in seiner Rede anlässlich des Nationalfeiertages im Sonderministerrat eine Absage: "Die alten Schablonen - Lipizzaner, Mozartkugeln oder Neutralität - greifen in der komplexen Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts nicht mehr".

    Schüssel zerstörte nicht nur die Idee der Demokratie dadurch, dass er sich als Dritter in den Wahlen auf den Sessel des Kanzlers schwang und klebte. Hätte das Wahlvolk dies gewollt, hätten sie ihn gewählt. Aber er zerbrach den politischen Anstand und übernahm als nicht Gewählter das Ruder. Als ein solcher begann er auch mit dem Verrat an der Eigenständigkeit Österreichs, in dem er die Neutralität, ein echtes völkerrechtliches Juwel, verunglimpfte.

    Dies muss auch im Zusammenhang mit dem Rückbau des Bundesheeres gesehen werden - bei gleichzeitiger Aufgabe der Neutralität durch die unterwürfige, verfassungswidrige Anbiederung an den US-NATO-EU Hegemon, an die „komplexen Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts“, in der die Too-Big-To-Fail Banken Hunger, Elend und Gewalt in Greichenland und in der Ukraine installieren können.
    Schüssel zerbrach damit als erster aktiv einen Teil der österreichischen Neutralität und machte damit den Weg frei zur jetzigen Russland Hetze per Staatsfunk und sonstigen Propagandamedien.

    Monika Donner reagiert zur Recht empört auf diesen vom Parlament fortgesetzten Verrat an der Neutralität und der Auflösung der Eigenständigkeit und Volkssouveränität Österreichs.
    In diesem Text spricht sie "als besorgte Staatsbürgerin, die nicht mehr zusehen kann, wie unser Bundesheer kaputtgespart und dabei die Rechtsordnung missachtet, die Neutralität demontiert, die Demokratie preisgegeben und unser aller Sicherheit gefährdet wird."

    Moniuka Donner im Gespräch mit Roland Düringer



  • Gesamte Rechtsvorschrift für Neutralitätsgesetz, Fassung vom 08.08.2015

  • Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs.
    StF: BGBl. Nr. 211/1955 (NR: GP VII RV 520 u. 598 AB 626 S. 80. BR: S. 109.)

    Der Nationalrat hat beschlossen:

    Artikel I.

    (1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

    (2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.

    Artikel II.

    Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.




  • Die EU meint, über den Nationen zu stehen
  • EU - Nationalrecht von EU Recht ausgehebelt. Der Verkauf unseres Rechtes?
    www.youtube.com/watch?v=lhUMmcUp81Y





    Creative Commons Lizenzvertrag
    Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz.